Urteile,
Beschlüsse und andere Entscheidungen
zum Medien-
und Telekommunikationsrecht
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1. Medienrecht
Unverzüglichkeit eines Gegendarstellungsverlangens auf ein alle drei Wochen verbreitetes Politmagazin2. Telekommunikationsrecht
Beschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart
zur Unverzüglichkeit eines Gegendarstellungsverlangens nach § 10 SWR-StV (Beschluß vom 08.06.2000, Az.: 4 W 26/2000)
Programmzahlbegrenzungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Gesetzgeber
Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg
zur Pflicht der Landesregierung, gegen eine Überschreitung der nach § 3 SWR-StV zulässigen Programmzahl einzuschreiten (Beschluß vom 27.04.1999, Az.: 1 S 165/99)Ermessensspielraum einer Landesmedienanstalt bei der Durchführung landesrechtlicher Erprobungsprojekte und medienrechtliche Einordnung eines Teleshopping-Programms
Besprechung des Beschlusses des VG Stuttgart vom 24. 9. 1997 (Aktenzeichen 1 K 4025/97)
3. Rechtsfragen des Internets
Zur aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen Sperrungsverfügungen für rechtswidrige Internet-Angebote
OVG Münster, Beschluss vom 19.03.2003 - 8 B 2567/02Zur aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen Sperrungsverfügungen für rechtswidrige Internet-Angebote
VG Köln, Beschluss vom 07.02.2003 - 6 L 2495/02Zur aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen Sperrungsverfügungen für rechtswidrige Internet-Angebote
VG Aachen, Beschluss vom 05.02.2003 - o. Az.Zur aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen Sperrungsverfügungen für rechtswidrige Internet-Angebote
VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 18.12.2002 - 1 L 2528/02Zur aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen Sperrungsverfügungen für rechtswidrige Internet-Angebote
VG Arnsberg, Beschluss vom 06.12.2002 - 13 L 1848/02Zur aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen Sperrungsverfügungen für rechtswidrige Internet-Angebote
VG Minden, Beschluss vom 31.10.2002 - 11 L 1110/02Zur Frage einer wettbewerbswidrigen Belästigung durch Werbung im Btx-Mitteilungsdienst
BGH, Urteil vom 3. 2. 1988 - I ZR 222/85, Btx-Werbung I, BGHZ 103, 203 = NJW 1988, 1670
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